Einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit bildet die Erstellung und Überprüfung von Verträgen. Eine für den Mandanten vorteilhafte und rechtlich durchsetzbare Vertragsgestaltung erfordert nicht nur anwaltliches Geschick und umfassende Rechtskenntnisse, sondern auch ein besonderes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge sowie ein Gespür für die Situation und die Interessenlage der künftigen Vertragsparteien.
RA Ulrich Schröfl hat durch seine Stammhauslehre zum Industriekaufmann und jahrelange Tätigkeit als Jurist in Großkonzernen erhebliche Erfahrung in der Vertragsgestaltung und Verhandlung sammeln können.
Bei einer Vertragsprüfung weisen wir Sie auf die möglichen Fallstricke, unwirksame oder für Sie rechtlich nachteilige Vertragsklauseln hin und geben Ihnen alternative Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand. Gerne begleiten wir Sie auch bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen, um auf diese Weise das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Individuell entworfene Verträge vermeiden Streitigkeiten und dadurch hohe Kosten. Sollte es gleichwohl zu Streitigkeiten kommen, kann Ihnen ein individuell ausgearbeiteter Vertrag den entscheidenden Vorteil gegenüber ausgefüllten Musterverträgen bieten. Kontaktieren Sie uns persönlich.