Fragestellungen innerhalb des Erbrechts sind oft sehr komplex und individuell. Sie haben einen engen Bezug zum allgemeinen Zivilrecht und der Vertragsgestaltung. Steuerrechtliche Fragestellungen spielen meist eine erhebliche Rolle.
Das Erbrecht ist bereits seit Jahren fester Bestandteil der Kanzlei. Dazu gehören insbesondere die Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche wie z.B. Pflichtteilsansprüche, Rückforderung lebzeitiger Schenkungen, Durchsetzung von Auskunftsansprüchen.
Wir stehen Ihnen auch zu Fragen einer Patientenverfügung oder der Testamentsgestaltung – gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater – zur Verfügung. Rufen Sie uns an: