Falls steuerstrafrechtliche Vorwürfe gegen Sie erhoben werden, sollten Sie sich stets von einem spezialisierten Rechtsanwalt vertreten lassen.
Sie müssen zum einen Ihre Rechte im Strafverfahren erkennen und durchsetzen, zum anderen muss der Vorwurf an sich, wenn möglich, umgehend steuerrechtlich angegriffen werden.
Der Kontakt mit Ermittlungsbehörden ohne anwaltliche Unterstützung kann schwere Nachteile für Sie haben.
Wir unterstützen Sie
Je nach Wunsch arbeiten wir mit ihrem Steuerberater zusammen, um in einem möglichst frühen Stadium Schlimmeres zu verhindern. Wenn Sie noch keinen Steuerberater haben, empfehlen wir Ihnen gerne jemanden aus unserem Netzwerk.
Vielfach lässt sich bei rechtzeitigem Eingriff noch eine Einigung mit den Behörden erzielen. Dies ist nach unserer Überzeugung häufig der effektivste und für den Mandanten wirtschaftlichste Weg.
Gleichzeitig beachten wir weitere Folgen wie z.B. gewerberechtliche Konsequenzen des Steuerstrafverfahrens z.B. für die Frage der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit. Sollte gleichwohl eine Anklage erfolgen, vertreten wir Sie zusammen mit erfahrenen Strafverteidigern aus unserem Netzwerk auch in der Strafverhandlung.